Klare Bezugspersonen verbessern die Langzeitpflege

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Vielerorts werden zurzeit Überlegungen angestellt, wie Pflegepersonen unterschiedlicher Qualifikationsstufen in der Langzeitpflege zusammenarbeiten sollen und in welcher Verteilung sie benötigt werden. Angestrebt wird ein Organisationssystem, in welchem alle Mitarbeitenden ihre Kompetenzen und Fähigkeiten einbringen können und das den Bewohnerinnen und Bewohnern die grösstmögliche Sicherheit und Kontinuität ermöglicht. Das BFH-Zentrum Soziale Sicherheit stellt hier ein funktionierendes Modell vor.

In Schweizer Pflegeheimen besitzen bis zu 50 Prozent der Mitarbeitenden eine Assistenzausbildung oder gar keine Ausbildung. Der Prozentsatz diplomierter Pflegefachpersonen beträgt im Durchschnitt 31 Prozent. Die restlichen Mitarbeitenden sind in der Regel Fachpersonen Gesundheit. Doch wie funktioniert das Zusammenspiel dieser unterschiedlichen Ausbildungsgrade am besten? Die Forschungsabteilung Pflege der Berner Fachhochschule unterstützt Institutionen und Organisationen darin, die optimale Konstellation des Pflegeteams zu formen.

Pflege als gemeinsamer Prozess

Ziel dieser Praxisprojekte ist es, die Pflege für die Bewohnenden als partnerschaftlichen Prozess erlebbar zu machen, der gemeinsam mit ihnen und ihren Angehörigen besprochen, geplant und entschieden wird. Auch sollen die Bewohnenden wissen, an wen sie sich mit ihren Anliegen wenden können. Auf Personalebene sollen sich die wenigen diplomierten Pflegefachpersonen auf diejenigen Aufgaben konzentrieren können, für die nur sie qualifiziert sind. Dies bedingt, dass die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten klar geregelt sind und alle Mitarbeitenden kompetenzgerecht eingesetzt werden.

Diese Ziele können mit dem Pflegeorganisationssystem „Bezugspersonenpflege“ erreicht werden, insofern es an die unveränderbaren Rahmenbedingungen und Prozesse der Institution angepasst wird.

Grundsätze der Bezugspersonenpflege

Jedem Bewohner, jeder Bewohnerin ist je eine Bezugsperson „Pflege“ und eine Bezugsperson „Wohnen“ zugeteilt. Dabei betont der Begriff „Wohnen“ das Normalitätsprinzip und ist daher dem ebenfalls gebräuchlichen Ausdruck „Betreuung“ vorzuziehen.

Die Bezugsperson „Pflege“ ist während der gesamten Aufenthaltsdauer der Bewohnerin, des Bewohners für die Steuerung des Pflegeprozesses und den Kontakt mit allen in die Gesundheitsversorgung involvierten Personen verantwortlich. Die Bezugsperson „Wohnen“ ist während der gesamten Aufenthaltsdauer für das Wohlbefinden und für eine wohnliche Umgebung zuständig. Die von ihr festgelegten Ziele und Massnahmen werden in Zusammenarbeit mit der Bezugsperson „Pflege“ in die Pflegeplanung integriert. Alle Teammitglieder halten sich an die von den beiden Bezugspersonen getroffenen Entscheide und Abmachungen. Die Ausführung der geplanten Massnahmen ist nicht in jedem Fall an die Bezugspersonen gebunden.

Die Bezugsperson „Pflege“ ist eine diplomierte Pflegefachperson oder eine Fachperson Gesundheit. Assessment, Pflegediagnostik und individuelle Pflegeplanung liegen ausschliesslich in ihrer Kompetenz. Ferner steht sie im Kontakt mit externen Fachpersonen z.B. mit der Apotheke, beim Arztdienst oder der Seelsorge.

Die Bezugsperson „Wohnen“ ist entweder eine Fachperson Gesundheit oder eine Assistenzperson. Sie ist verantwortlich für die Wohnlichkeit im direkten Umfeld, die Kleider und die Nahrungsaufnahme der ihr zugeteilten Bewohnenden. Sie steht im Kontakt mit Personen aus der Wäscherei, dem Hausdienst oder dem technischen Dienst.

Bedingungen für die Umstellung

Beide Bezugspersonen benötigen die Fähigkeit zur interprofessionellen Zusammenarbeit und zu prospektivem, vernetztem Denken. So muss die Bezugsperson „Wohnen“ zu Beispiel den Geburtstag einer ihrer Bezugsbewohnerinnen vorbereiten, auch wenn sie selbst am Geburtstag nicht im Dienst ist. Die Bezugsperson „Pflege“ muss sich darum kümmern, dass sie bei wichtigen interprofessionellen Gesprächen oder Arztvisiten anwesend ist.

Die eigenen Bezugsbewohner müssen mindestens einmal pro Arbeitsschicht begrüsst und ihr Befinden erfragt werden, damit Bewohnende ihre Anliegen niederschwellig mitteilen und in den Pflegeprozess einfliessen lassen können. Zudem begrüssen die Bezugspersonen Angehörige, wenn diese während ihrer Arbeitszeit zu Besuch sind.

Die tägliche Arbeitsaufteilung richtet sich dann primär nach dem Gesundheitszustand und Bedürfnissen der Bewohnenden aus. Die anwesende diplomierte Pflegefachperson übernimmt direkt die Pflege von Bewohnenden in körperlich, sozial oder emotional instabilen Situationen – unabhängig davon, ob sie deren Bezugsperson ist.

Ein Wechsel der Bezugsperson erfolgt nur in begründeten Ausnahmen. Mitarbeitende mit wenig Erfahrung, einem geringen Arbeitspensum und grossen fachlichen oder sprachlichen Unsicherheiten werden nicht als Bezugsperson eingesetzt.

Die Umstellung der Arbeitsorganisation auf Bezugspersonenpflege bedeutet meist tiefgreifende Veränderungen in der Institution und muss sorgfältig geplant und begleitet werden. Es braucht für alle Pflegepersonen klar definierte Kompetenzen und Aufgabenbeschreibungen. Die Einführung der Bezugspersonenpflege hat Auswirkungen auf andere Dienste, diese müssen identifiziert und berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich daher, für diesen Veränderungsprozess erfahrene externe Unterstützung zu beanspruchen.

 


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